Berlin (epd). Von diesem Sonntag an müssen alle nach Deutschland Einreisenden einen Corona-Test vorweisen, sofern sie nicht geimpft oder von der Virus-Infektion genesen sind. Wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin mitteilte, beschloss das Bundeskabinett am Freitag im Umlaufverfahren eine entsprechende Verordnung, die am 1. August in Kraft tritt und bis Ende des Jahres gilt.
Alle Einreisenden und Urlaubsrückkehrer ab 12 Jahre müssen danach nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Bisher galt das nur für Flugreisende, künftig gilt es auch auch bei Reisen mit der Bahn oder dem Auto. Ausgenommen sind Grenzpendlerinnen - und pendler. Die Nachweise werden stichprobenhaft überprüft.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, die neuen Regeln reduzierten „das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden“. Geimpfte und Genesene bräuchten keinen Test: „Generell gilt, dass Reisen mit Impfung leichter ist“, erklärte Spahn. Geimpfte müssten grundsätzlich auch nicht in Quarantäne. Der Minister betonte, es sei inzwischen genügend Impfstoff da für alle, die sich impfen lassen wollten.
Die Verordnung sieht nur noch zwei Arten von Risikogebieten vor, die bisherigen Hochinzidenzgebiete, die nun Hochrisikogebiete heißen und Virusvariantengebiete mit besonders gefährlichen Virusvarianten. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten gelten strengere Testpflichten bzw. Quarantäneregeln. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte und Genesene einen Test nachweisen.