Berlin (epd). Nach dem Verbot von zwölf Demonstrationen am Wochenende in Berlin ist ein erster Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingegangen. Dieser richtet sich gegen das Verbot der Kundgebung „Für Frieden, Freiheit, Wahrheit“, die am Sonntag über die Straße Unter den Linden ziehen wollte, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag bestätigte. Dazu angemeldet waren 3.500 Menschen.
Das Berliner Verwaltungsgericht wollte noch am Freitag darüber entscheiden. Der Sprecher ging davon aus, dass noch mehr Eilanträge gegen die Verbote eingehen werden.
Die Polizei hatte am Donnerstag zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen und Versammlungen aus der „Querdenken“- und Corona-Kritiker-Szene verboten, darunter eine Demonstration der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“ am Sonntag auf der Straße des 17. Juni mit 22.500 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Begründet wurden die Verbote mit bewussten Verstößen gegen die Infektions- und Abstandsregeln auf den bisherigen „Querdenken“-Versammlungen.
„Querdenken 711“- Gründer Michael Ballweg hatte in den sozialen Netzwerken angekündigt, im Falle eines Versammlungsverbots würden alle gerichtlichen Instanzen genutzt. Ungeachtet der Verbote mobilisiert die „Querdenken“-Szene weiter für Berlin. In einem ursprünglich vertraulichen „Notfallkonzept“ der Stuttgarter Initiative heißt es, im Falle eines Verbotes sollen die Teilnehmer trotzdem zur Straße des 17. Juni kommen.