Hannover (epd). Eine Gruppe von Eltern schulpflichtiger Kinder ist vor Gericht mit ihrem Antrag gescheitert, zum Schutz vor Corona den Einbau von Lüftungsanlagen in Klassenzimmern zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Eilanträge der Eltern als unzulässig ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Gruppe wollte erreichen, dass das niedersächsische Kultusministerium bei den Trägern der Schulen ihrer Kinder darauf hinwirkt, raumlufttechnische Anlagen oder mobile Luftreinigungsgeräte zu installieren und diese im Unterricht zu betreiben. (AZ: 6 B 4041/21).
Die Anträge der Eltern seien jedoch nicht bestimmt genug formuliert, entschieden die Richter. Es sei nicht zu erkennen, welche konkreten Unterrichtsräume von den Kindern beim Schulbesuch genutzt würden. Somit fehle es den Anträgen an einem vollstreckungsfähigen Inhalt. Inhaltlich bewertete das Gericht das Anliegen der Eltern zwar als sinnvoll und umsetzenswert. Allerdings sei der Ermessensspielraum der Behörden noch nicht so eng, dass es einer einstweiligen Anordnung durch das Gericht bedürfe.
Auch mit ihrem Anliegen, zum Schutz vor Ansteckungen die Zahl der Plätze in Bussen und Bahnen zu verringern, drangen die Eltern nicht durch. Auch dieser Antrag sei nicht hinreichend bestimmt, entschied das Gericht. Es sei nicht ersichtlich, welche Unternehmen gemeint seien und auf welche Tage, Zeiten, Strecken und Verkehrsmittel sich der Antrag beziehe. Die Eltern hatten verlangt, dass das Land Niedersachsen gegenüber den Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs anordnet, die Anzahl der nutzbaren Sitzplätze zu reduzieren und keine Stehplätze anzubieten.