Frankfurt a.M. (epd). Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert strengere Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug. Die Zahl der Arbeitgeber, die sich nicht an die gültigen Lohnregeln hielten, sei nach wie vor hoch, kritisierte der Gewerkschaftsvorsitzende Robert Feiger am Samstag in Frankfurt am Main. Die Verstöße beträfen „Zigtausende von Beschäftigten“, sagte Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist.
Der IG-BAU-Chef verwies auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium für das vergangene Jahr vorgelegt hat. Danach leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein. In diesen Fällen wurden entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an die Arbeitnehmer gezahlt. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) über die Zahlen berichtet.
Mit 981 gab es die meisten Fälle in Nordrhein-Westfalen. In Berlin wurden 201, in Niedersachsen 247 und in Hamburg 41 Fälle vom Zoll aufgedeckt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“, sagte Feiger.
Mit rund 1.000 Verstößen entfiel der Großteil auf die Baubranche, 715 auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung. Als Folge der Verstöße seien im vergangenen Jahr allein gegen Bauunternehmen Bußgelder von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden. Für alle Branchen waren dies bundesweit knapp 27,2 Millionen Euro.
Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, fordert Feiger eine Ausweitung der Kontrollen durch den Zoll und eine deutliche Erhöhung der Bußgelder. „Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich - im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen“, so der IG-BAU-Chef.
Zudem forderte Feiger eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen.“
Zudem sprach sich Feiger für ein wirkungsvolles öffentliches Mindestlohn-Melderegister aus, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden und auf dessen Grundlage „schwarze Schafe“ von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.