Urteil zu Angriff vor Hamburger Synagoge rechtskräftig
Karlsruhe (epd). Das Urteil des Landgerichts Hamburg zum Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Der 5. Strafsenat verwarf die Revision des Verurteilten als unbegründet.
Der Mann hatte am 4. Oktober 2020 einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge mit einem Klappspaten niedergeschlagen und schwer verletzt. Das Landgericht ordnete mit seinem Urteil vom 26. Februar dieses Jahres die dauerhafte Unterbringung des heute 30 Jahre alten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an (AZ: 604 Ks 9/20). Nach Auffassung des Gerichts leidet er an religiösen Wahnvorstellungen.