Berlin (epd). Die Medizinischen Dienste haben ihre Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen wegen der Corona-Pandemie deutlich einschränken müssen. Wie der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse, Stefan Gronemeyer, am Donnerstag in Berlin sagte, wurden die Regelprüfungen durch den Gesetzgeber für mehr als acht Monate ausgesetzt. Daher habe es 2020 nur in 6.600 Pflegeeinrichtungen solche Prüfungen gegeben. 2019 seien es noch 24.500 gewesen.
Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Sachsen, Ulf Sengebusch, äußerte sich verärgert darüber. Da bei den Prüfungen auch stets beraten werde, habe an manchen Stellen die Beratung gefehlt. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Angehörigen seien wiederum selbst in der Pandemie immer möglich gewesen.
Bei den Krankenhäusern war den Angaben zufolge auch die Möglichkeit der Krankenkassen, Abrechnungen überprüfen zu lassen, vom Gesetzgeber begrenzt worden: Maximal fünf Prozent aller Abrechnungen durften im Corona-Jahr demnach überprüft werden. Insgesamt habe es 1,9 Millionen solcher Kontrollen gegeben. 2019 seien es noch gut drei Millionen gewesen.
Laut Gronemeyer wurden die Abrechnungen von gut 46 Prozent der überprüften Kliniken als korrekt bewertet, bei knapp 53 Prozent gab es Beanstandungen. Ob es im Zusammenhang mit Corona-Intensivbetten falsche Angaben gab, könne anhand der Daten jedoch nicht überprüft werden.
Die Medizinischen Dienste beraten und unterstützen die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in medizinischen und Pflege-Fragen.