AfD contra Verfassungsschutz: Keine Gerichtsentscheidung vor der Wahl

AfD contra Verfassungsschutz: Keine Gerichtsentscheidung vor der Wahl

Köln (epd). In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird es kein Gerichtsurteil mehr vor der Bundestagswahl geben. Sowohl eine für die AfD positive als auch eine negative Entscheidung könnte ansonsten die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten oder zulasten der Partei beeinflussen, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit. Sowohl über die Klage als auch die Eilanträge der Partei werde voraussichtlich im ersten Quartal 2022 entschieden. (AZ: 13 L 104/21, 13 K 325/21, 13 L 105/21 und 13 K 326/21)

In dem Verfahren wendet sich die AfD unter anderem gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz als so genannter „Verdachtsfall“. Bis zur endgültigen Entscheidung sei das Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin an den sogenannten „Hängebeschluss“ vom März gebunden, betonte das Gericht. Demnach darf der Verfassungsschutz die Partei bis dahin weder als „Verdachtsfall“ einstufen noch entsprechend behandeln, also AfD-Abgeordnete und Kandidaten nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen.

Eigentlich seien die Entscheidungen in den Eilverfahren bereits für Anfang Juli in ausreichendem Abstand zur Bundestagswahl geplant gewesen, teilte das Gericht weiter mit. Diese Planung der zuständigen Kammer lasse sich nun wegen der „hohen Komplexität der Verfahren“ und aufgrund der späten Übersendung von Unterlagen nicht mehr halten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe insgesamt 41 Aktenordner mit Verwaltungsvorgängen erst im Mai und Juni übersandt. Eine weitere Stellungnahme stehe noch aus. Der Schriftsatz der AfD umfasse knapp 1.400 Seiten sowie 17 Ordner Anlagen.