Nebenklage im Ballstädt-Prozess verzichtet aus Protest auf Plädoyers

Nebenklage im Ballstädt-Prozess verzichtet aus Protest auf Plädoyers

Erfurt (epd). Im sogenannten Ballstädt-Prozess um den Überfall auf eine Thüringer Kirmesgesellschaft hat die Staatsanwaltschaft am Montag Bewährungstrafen bis zu zwei Jahren gefordert. Die Nebenklage, die die Opfer des brutalen Überfalls vom 9. Februar 2014 vertritt, verzichtete daraufhin vor dem Landgericht Erfurt aus Protest auf ihr Recht zu Plädoyers. Das Urteil will die Vorsitzende Richterin der sechsten Strafkammer, Sabine Rathemacher, am 12. Juli verkünden.

Das Landgericht muss bereits zum zweiten Mal über die Vorgänge vor mehr als sieben Jahren entscheiden. Erste Urteile vom Mai 2017 - für die Hauptangeklagten waren damals Gefängnisstrafen von drei Jahren und sechs Monate verhängt worden - hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 kassiert und eine Neuaufnahme des Verfahrens angeordnet.

Die darauf auf Initiative der Staatsanwaltschaft angebahnten Deals mit den Angeklagten - Bewährungsstrafen im Gegenzug für Geständnisse - waren bei der Nebenklage und in der Zivilgesellschaft auf scharfe Kritik gestoßen. Gericht und Staatsanwaltschaft müssten sich fragen lassen, wie denn nach ihrer Vorstellung das Ziel „einen Schlussstrich zu ziehen, mit dem alle umgehen können“, für die Betroffenen mit einer solchen Beendigung erreicht sein soll, hieß es in einer von der Nebenklage am Montag verbreiteten Erklärung.

Der Prozess sei ein abgekartetes Spiel gewesen, schrieben die vier Anwälte und zwei Anwältinnen weiter. Der Vertreter der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen, wies die Vorwürfe und den Verzicht auf die Plädoyers als feige und nicht sachgerecht zurück.