Gebraucht werde nicht nur sehr viel Geld, sondern vor allem ausreichend gut ausgebildetes Personal, schreibt Oliver Stier, Jurist und Vorstandssprecher des Christlichen Jugenddorfwerks (CJD), in einem Gastbeitrag für den Fachdienst epd sozial. "Und hier wird es schwierig."
Der Gesetzentwurf, der für Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden, in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung vorsieht, sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, erklärt Stier. Gleichzeitig müsse der Entwurf in einigen Punkten dringend nachgebessert werden: "Für einen langfristigen Erfolg sind sowohl mehr Finanzmittel als auch umfangreichere andere Maßnahmen notwendig."
Kräfte müssen erst gefunden und ausgebildet werden
Das CJD fordere, der Betreuungsumfang müsse sich stärker am Bedarf der Eltern ausrichtet. Die Erfahrung aus der Praxis zeige, dass vor allem in Vollzeit berufstätige Eltern einen deutlich höheren Betreuungsbedarf haben. Geplant ist ein Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen. Zusätzlich sollen die Kinder auch während der Schulferien betreut werden können. Maximal vier Schulferienwochen müssen die Eltern selbst abdecken.
Um wirklich zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu kommen, ist es laut Stier wichtig, dass die Betreuungszeit schulpädagogische und erziehungspädagogische Einheiten enthält. Das wiederum könne nur gelingen, wenn der Betreuungsschlüssel entsprechend angepasst werde. "Das heißt, dass in den Gruppen möglichst Kinder derselben Jahrgangsstufe betreut werden. In den Randzeiten der Betreuung kann das Angebot altersmäßig gelockert werden." Anzustreben sei ein Betreuungsschlüssel von zehn Kindern pro Vollzeiterzieherin oder -erzieher und 20 Kindern pro Vollzeitlehrkraft. Die zusätzlichen Lehr- und Erziehungskräfte müssten aber erst ausgebildet und gefunden werden.
Noch gebe es keine verlässlich Analyse der Kosten, schreibt Stier. Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung würden sich die Personalkosten für das zusätzliche Ganztagsbetreuungsangebot im Umfang von acht Stunden am Tag an fünf Werktagen für das Jahr 2025 auf mindestens 5,3 Milliarden Euro für Länder und Kommunen belaufen. Der Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag in Baden-Württemberg kommen auf Kosten allein für die Kommunen in ganz Deutschland von mindestens 4,45 Milliarden Euro.