Die Probleme in beiden Kirchen belegten, dass die Institutionen einen Aufarbeitungsprozess ohne externe Begleitung kaum bewältigen könnten, heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Deshalb müssten Mittel für externe Moderation, Mediation und Supervision zur Verfügung stehen.
Im Mai hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihren erst im September 2020 eingesetzten Betroffenenbeirat ausgesetzt, nachdem mehrere Mitglieder das Gremium verlassen hatten. Die EKD erklärte, sie wolle evaluieren, warum die Betroffenenbeteiligung in dieser Form gescheitert sei. Die verbliebenen Mitglieder hatten das Vorgehen der EKD kritisiert und unter anderem bemängelt, dass nicht genügend Ressourcen für externe Mediation und Supervision zur Verfügung gestellt worden seien. Im Erzbistum Köln hatten mehrere Mitglieder ebenfalls den Betroffenenbeirat verlassen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen über die Nicht-Veröffentlichung eines Missbrauchsgutachtens.
Vernetzung Betroffener unterstützen
Betroffene müssten im Rahmen der Beteiligung mit Belastungen und Konflikten rechnen, erklärte die Unabhängige Kommission, der derzeit sieben Mitglieder angehören. Institutionen sollten die Vernetzung Betroffener aktiv unterstützen und finanziell absichern. Zentral sei auch, die Unabhängigkeit, Transparenz, Vertragssicherheit sowie Beteiligung und Mitsprache von Betroffenen zu gewährleisten.
Bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, die 2016 ihre Arbeit aufnahm, können sich Betroffene sexualisierter Gewalt melden und ihre Erfahrungen und gegenwärtige Situation schildern. Die Kommission untersucht sämtliche Formen von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland. Sie ist international nach eigenen Angaben die erste Kommission, die möglichst viele Bereiche beleuchten will, also etwa Missbrauch in der Familie, im sozialen Nahfeld, durch Fremdtäter, im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung, im Sport, in Schulen oder an Menschen mit Behinderung.