Berlin (epd). Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnte erstmals Konsequenzen für einen Messengerdienst haben. Das Bundesamt für Justiz führe zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen Telegram, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin sagte. Gründe seien das Fehlen eines im Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgeschrieben, leicht erkennbaren und unmittelbar erreichbaren Meldewegs für strafbare Inhalte sowie die fehlende Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuche von Gerichten in Deutschland, erläuterte sie.
Das Bundesamt für Justiz habe im Wege internationaler Rechtshilfe zwei Anhörungsschreiben an das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt. Das Unternehmen habe nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums ergänzte, diese Antwort wolle man abwarten, bevor man über eventuelle Folgemaßnahmen spekulieren wolle. Der Sprecherin des Justizministeriums zufolge sind andere Messengerdienste für die deutsche Justiz „grundsätzlich erreichbar“.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass strafbare Inhalte im Netz verfolgt und gelöscht werden. Es definiert zudem Rechte von Nutzern, was etwa ein Beschwerdesystem angeht. Dazu gehört ein transparenter Meldeweg für mutmaßlich strafbare Inhalte. Das Gesetz verpflichtet Anbieter zudem, einen Ansprechpartner für die Behörden in Deutschland zu benennen. Der Messengerdienst Telegram gilt als besonders wenig reguliert und verspricht damit mehr Datenschutz und Sicherheit für Nutzer. Das Programm für den Austausch von Nachrichten, Fotos oder Videos geriet gleichzeitig in die Kritik, weil Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker dort erfolgreiche Kanäle unterhalten konnten.