Berlin (epd). In acht Jahren sollen auch Grundschulkinder Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Bundestag beschloss die Einführung eines Rechtsanspruchs am Freitag in Berlin. Er soll es Eltern erleichtern, Beruf und Familie zu vereinbaren und die Lernchancen für Kinder aus bildungsfernen Familien erhöhen. Bisher gibt es den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nur für Kleinkinder und Kita-Kinder.
Das Gesetz der Regierungskoalition sieht vor, dass der Rechtsanspruch vom 1. August 2026 an stufenweise in Kraft treten soll. Zunächst soll er mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 für Grundschüler der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden.
Ab dem 1. August 2029 sollen alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf die Betreuung am Nachmittag haben. Der Bund stellt 3,5 Milliarden Euro an Investitionshilfen für den Neubau, Umbau und die Ausstattung von Schulen bereit, damit die zusätzlichen Plätze geschaffen werden können. Er soll sich außerdem an den Betriebskosten beteiligen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.