Karlsruhe (epd). Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung, der sogenannten Goyim-Partei, hat die Bundesanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige erhoben. Fadi J., Marcus B. und Christian B. seien „hinreichend verdächtig“, sich mit weiteren Personen zu der Vereinigung „Internationale Goyim Partei (IGP)“ zusammengeschlossen zu haben, teilte der Generalbundesanwalt am Montag in Karlsruhe mit. Ihnen werde daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt sowie Straftaten der Volksverhetzung begangen zu haben.
Der Generalbundesanwalt zitiert aus der Anklageschrift, dass Fadi J. ab dem Jahr 2014 im Internet ein länderübergreifendes Netzwerk aufbaute, um weltweit antisemitische Hetze zu verbreiten. Die Struktur habe aus mindestens 29 „Goyim-Ländergruppen“ sowie aus mehreren Foren bestanden. Betreiber der Internetplattformen sperrten oder löschten daraufhin Kanäle des Angeschuldigten. „Vor diesem Hintergrund wechselte Fadi J. zu einem Anbieter in Russland, bei dem solche Einschränkungen nicht zu erwarten waren“, hieß es weiter. Parallel zum Aufbau der technischen Infrastruktur gründete Fadi J. zusammen mit Marcus B. sowie weiteren Gleichgesinnten eine Vereinigung, um gemeinsam das „Goyim-Netzwerk“ zu betreiben. Goyim ist das hebräische Wort für Nicht-Juden.
Die Plattform veröffentlichte „zahlreiche extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge“, wie es weiter hieß. Die Angeschuldigten Fadi J. und Marcus B. wurden bereits im Sommer 2020 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft.