Amtsgericht Coesfeld verurteilt Frauenarzt zu Geldstrafe

Amtsgericht Coesfeld verurteilt Frauenarzt zu Geldstrafe

Coesfeld (epd). Das Amtsgericht Coesfeld hat am Donnerstag einen Frauenarzt wegen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Der in Nottuln im Kreis Coesfeld praktizierende Arzt hatte auf seiner Homepage geschrieben, dass er Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und weitere Informationen zu dem Thema „ungewollte Schwangerschaft“ eingestellt. Dies sah das Gericht als einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches an, der es Ärzten verbietet, über von ihnen angebotene Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, die sie dann später gegen ein ärztliches Honorar durchführen. Nach der geltenden Gesetzeslage kann das als Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch gewertet werden.

„Wir haben ein geltendes Gesetz angewandt, wie es 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist“, sagte der Direktor des Amtsgerichts Coesfeld, Rolf König. Das sei eine politische Entscheidung, die seitdem Gegenstand öffentlicher Kritik sei. Nach den Ergebnissen der Hauptverhandlung habe das Gericht zu keinem anderen Ergebnis kommen können. Der Sachverhalt als solcher sei unstrittig gewesen.

Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung dem Frauenarzt eine Einstellung des Verfahrens angeboten. Dazu hätte dieser Informationen von seiner Website entfernen müssen, was er aber ablehnte. Gegen die Entscheidung des Amtsgericht in Coesfeld kann der Frauenarzt in Berufung gehen.

Vor dem Amtsgericht Coesfeld demonstrierten rund 50 Frauen mit Fahnen und Transparenten. Zu der Kundgebung hatte das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung aus Münster aufgerufen, das die Abschaffung des Paragrafen 219 a fordert. Seit der Reform des Paragraphen 219 im Jahr 2019 dürfen Ärzte zwar auf ihrer Website schreiben, dass sie Abbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie jedoch auf andere Quellen verweisen