Wiesbaden (epd). Zwei Petitionen zur Freigabe von als geheim eingestuften NSU-Akten haben im hessischen Landtag am Mittwochabend keine Mehrheit gefunden. In namentlicher Abstimmung lehnten die Abgeordneten das Ansinnen von mehr als 130.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern mit 69 gegen 51 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Sie bestätigten damit die mit Mehrheit der Regierungsparteien CDU und Grüne getroffene vorausgegangene Entscheidung des Petitionsausschusses.
Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte in der teils erregt geführten Debatte in Wiesbaden, für die Arbeit der Sicherheitsbehörden sei es immanent, dass sie ihre Arbeitsweise nicht für jeden offenlegen können. „Ansonsten könnten die Verfassungsfeinde selbst diese Informationen nutzen, um unsere gemeinsamen Werte zu bekämpfen oder Menschen gezielt zu gefährden“, warnte er. Die Terrorgruppe NSU soll in den Jahren 2000 bis 2007 insgesamt zehn Menschen ermordet haben.
Redner von CDU und Grünen verwiesen auch auf eine Gefahr für Leib und Leben der Informanten und V-Leute des Verfassungsschutzes bei einer Enttarnung infolge der Freigabe der Akten. Diese Gefahr sei auch mit einer bloßen Schwärzung von Namen nicht abzuwenden. Beuth betonte zudem, dass alle Akten den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses im Landtag zur vollen Einsichtnahme vorgelegen haben.
SPD und Linke unterstützten dagegen das Anliegen der Petitionen. Mit Transparenz könne das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt werden, sagte der SPD-Politiker Günter Rudolph. Die Linken-Vorsitzende Janine Wissler argumentierte, eine Aufklärung hinter verschlossenen Türen sei keine Aufklärung.