Dresden (epd). Im Dresdner Mordprozess nach dem Angriff auf eine schwules Paar im Oktober 2020 hat die Verteidigung eine Verurteilung des 21-jährigen Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert. Er sei drei Jahre in staatlicher Obhut im Gefängnis gewesen, zum Teil in Isolation, sagte Verteidiger Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Oberlandesgericht. Es sei fraglich, ob sein Mandant dort zu einem Erwachsenen herangereift sei. Rein rechtlich sei er aber für Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zu bestrafen. Die tödliche Messerattacke sei zu bedauern, sie sei eine Einzeltat eines Einzeltäters gewesen. Sein Mandant sei nicht Teil einer organisierten Struktur.
Das Urteil gegen den jungen Syrer wird für Freitag erwartet. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten mit Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt gefordert.
Sie hatte auf das radikal-islamistische und homophobe Tatmotiv des damals 20-jährigen Syrers verwiesen. Der Angeklagte habe sich spätestens seit 2016 zunehmend radikalisiert. Der Syrer soll am 4. Oktober 2020 in Dresden ein schwules Paar niedergestochen haben. Einer der Männer aus Nordrhein-Westfalen starb kurz nach dem Angriff, sein Lebenspartner wurde schwer verletzt. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.