Berlin (epd). Die Vorsitzende der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), Katharina Kluitmann, und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, haben am Montag die „Gemeinsame Erklärung zur verbindlichen Regelung für eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Ordensgemeinschaften“ unterzeichnet. Für die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt benötigten Institutionen Unterstützung, erklärte Rörig am Montag in Berlin. Deshalb freue er sich, dass mit der Unterzeichnung der Erklärung nun auch im Bereich der DOK „ein strukturierter und interdisziplinärer Aufarbeitungsprozess in Gang gesetzt wird“.
Die DOK-Vorsitzende Kluitmann fügte hinzu, „in Bezug auf eine glaubwürdige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt sind wir Ordensgemeinschaften auf Unterstützung aus Gesellschaft und Politik angewiesen.“ Mit der nun vorliegenden Gemeinsamen Erklärung stünden den Ordensgemeinschaften in Deutschland von unabhängiger Stelle mitgetragene Kriterien und Strukturen zur Verfügung, um eine unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu starten.
Kluitmann erinnerte daran, dass eine Mitgliederbefragung der Deutschen Ordensobernkonferenz im vergangenen Jahr ergeben habe, dass sich in rund 100 Ordensgemeinschaften Betroffene, die dort sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten haben, gemeldet haben. Zugleich gebe es aber auch viele Ordensgemeinschaften denen solche Meldungen nicht vorlägen.
Die Gemeinsame Erklärung sei vom Unabhängigen Beauftragten sowie der von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ und Vertretern der Deutschen Ordensobernkonferenz erarbeitet worden, hieß es weiter. Mit der Erklärung soll auch für Ordensgemeinschaften in Deutschland eine Struktur geschaffen werden, um mit externer und unabhängiger Begleitung die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt anzugehen.