Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit einer weiteren Ausnahmeregelung selbstständigen Kulturschaffenden durch die Corona-Pandemie helfen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach Künstler übergangsweise deutlich mehr Geld als sonst mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird bis Ende 2021 auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlören.
Die Künstlersozialkasse erhält außerdem 2022 zur finanziellen Stabilisierung einen Bundeszuschuss von 84,5 Millionen Euro, um fehlende Einnahmen auszugleichen. Kultureinrichtungen müssen eine prozentuale Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Weil ihre Einnahmen wegbrechen, zahlen sie seit Beginn der Pandemie auch entsprechend wenig in die KSK ein.
Die Mindesteinkommensgrenze für die KSK von 3.900 Euro pro Jahr ist für 2020 und 2021 bereits ausgesetzt, damit die Einnahmen-Einbrüche in der Kulturszene nicht dazu führen, dass viele Freiberufler auch noch ihren Versicherungsschutz verlieren.