Berlin (epd). Die Aussetzung des Betroffenenbeirats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Begleitung der Missbrauchsaufklärung stößt auf heftige Kritik der zuletzt aktiven Mitglieder. „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung von vier Beiratsmitgliedern.
Die EKD hatte am Montagabend das vorläufige Aus bekanntgegeben. Die Konzeption sei gescheitert, hieß es. Grund sind demnach erfolgte Rücktritte aus dem Gremium, interne Konflikte und Dissens zwischen dem Betroffenenbeirat und dem Gegenüber auf EKD-Seite, dem Beauftragtenrat, über das weitere Vorgehen.
Die Betroffenen wehren sich in ihrer Erklärung gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde.
Grund für das Scheitern und den Rücktritt von Mitgliedern seien vielmehr defizitäre Strukturen, hieß es. Bis März waren fünf der anfangs zwölf Mitglieder des erst im September gegründeten Betroffenenbeirats zurückgetreten. Als Grund nannten sie unter anderem fehlende Unterstützung von der EKD und eine mangelnde Ausstattung des Gremiums.
Nach Angaben der EKD sollen die Geschehnisse nun wissenschaftlich evaluiert werden. Auch das wird von den Betroffenen kritisiert. „Vertrauliche Protokolle würden so gegen den Willen von Betroffenen weitergegeben werden“, heißt es in der Mitteilung. Betroffene dürften nicht zum Fokus von Untersuchungen gemacht werden. Man lehne dies „kategorisch“ ab.
Ein EKD-Sprecher sagte auf Nachfrage, dass nicht das Gremium selbst, sondern die Zusammenarbeit mit dem Beauftragtenrat evaluiert werden soll, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie eine Betroffenenbeteiligung künftig besser gestaltet werden kann. Sie sei zentral und unverzichtbar, hatte der Sprecher des Beauftragtenrats, der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns, am Montagabend erklärt. Dem Beauftragtenrat der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gehören weitere leitende Geistliche und Kirchenjuristen an.