Dresden (epd). Im jahrelang verschleppten Prozess gegen die Hooligan-Gruppe „Faust des Ostens“ wird am Dienstag vor dem Landgericht Dresden das Urteil erwartet. Angeklagt sind drei Männer im Alter von 30 bis 37 Jahren wegen Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer Hooligan-Gruppe. Sie sollen Rädelsführer der am 20. April 2010 gegründeten rechtsextremistischen Gruppierung gewesen sein.
Wie der Pressesprecher des Dresdner Landgerichtes, Thomas Ziegler, am Montag mitteilte, hatte die Staatsanwaltschaft für die beiden jüngeren Angeklagten Geldauflagen von 2.000 Euro beziehungsweise von 1.500 Euro gefordert. Die Verteidiger plädierten für jeweils 1.500 Euro Geldstrafe. Die beiden Männer waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende, es soll daher Jugendstrafrecht gelten.
Für den dritten Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Ziegler zufolge eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung plädierte dafür, von einer Strafe abzusehen.
Laut Anklage war die Hooligan-Gruppe, deren Mitglieder bekennende Fans von Dynamo Dresden waren, im Umfeld von Fußballspielen bis Herbst 2012 aktiv und vereinte etwa 80 Personen. Sie soll Ordner und Zuschauer angegriffen haben. Den drei Angeklagten wird auch schwerer Bandendiebstahl und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Prozess hatte am 29. März fast elf Jahre nach Bildung der mutmaßlich kriminellen Vereinigung „Faust des Ostens“ begonnen. Seither gab es sieben Verhandlungstage, ausgesagt haben laut Ziegler knapp zehn Zeugen. Gegen zwei weitere mutmaßliche Rädelsführer wurde das Verfahren eingestellt.