Berlin (epd). Im Bundestag ist erneut eine Initiative der Opposition zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gescheitert. Eine Mehrheit des Parlaments lehnte in namentlicher Abstimmung am Donnerstagabend in Berlin einen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken ab. Sie wollten mit einem sogenannten Grundsätzegesetz die Bundesländer in die Pflicht nehmen, ein Ende der Zahlungen zu verhandeln und dieses per Einmalzahlung herbeizuführen. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag der AfD, die Staatsleistungen ab 2027 ersatzlos zu streichen.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Der Auftrag, diese regelmäßigen Zahlungen abzulösen, wurde von der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen. Weitgehend Einigkeit besteht darin, dass die Ablösung durch eine einmalige Zahlung erfolgen muss.
FDP, Grüne und Linke schlugen in ihrem Entwurf vor, sich dabei am Bewertungsgesetz zu orientieren, was eine Höhe der Ablösesumme um das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen bedeuten würde. Konkret mit den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern verhandeln und zahlen müssten aber die Bundesländer, die entsprechende Staatsverträge mit den Kirchen geschlossen haben.
Die Staatsleistungen an katholische und evangelische Kirche summieren sich aktuell auf rund 548 Millionen Euro pro Jahr. Sie sind zu unterscheiden von den Einnahmen durch die Kirchensteuer und Zuwendungen, die die Kirchen für Leistungen beispielsweise im Bereich der Bildung, Gesundheit und Wohlfahrt erbringen.