Die Generalsynode besteht aus 38 gewählten Mitgliedern aus den Gliedkirchen der VELKD. Weitere zwölf Mitglieder hat der Leitende Bischof der VELKD, Ralf Meister, berufen. Die Synodalen der VELKD sind zugleich Mitglieder der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Nach einer Verfassungsänderung aus dem Jahr 2019 müssen mindestens acht Mitglieder der Generalsynode zu Beginn der Amtsperiode unter 27 Jahren sein. Dies treffe auf 13 Synodale zu, wie Meister sagte, der die Sitzung bis zur Wahl eines neuen Präsidiums leitet. Zudem seien die Mitglieder je 25 Männer und Frauen.
Die Tagung der Generalsynode findet in Verbindung mit den konstituierenden Tagungen der 13. Synode der EKD und der 4. Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) statt. Die Generalsynode ist das gesetzgebende Organ der VELKD. Sie beschließt Kirchengesetze und den Haushalt. Die Generalsynode wird alle sechs Jahre neu gebildet. Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelischen Landeskirchen mit rund 8,4 Millionen Mitgliedern.