Köln (epd). Die Zustimmung zu einer Legalisierung der sogenannten aktiven Sterbehilfe in Deutschland wächst einer Umfrage zufolge. Waren es im April 2019 noch 67 Prozent der Befragten, die eine Legalisierung der bislang verbotenen Verabreichung tödlich wirkender Mittel befürworten, so sprechen sich aktuell 72 Prozent dafür aus, wie das Meinungsforschungsinstitut Yougov am Mittwoch in Köln mitteilte.
Die höchste Zustimmung zeige sich derzeit in der Altersgruppe der ab 55-Jährigen mit 77 Prozent, erklärte Yougov. Das Meinungsforschungsinstitut verweist auf die Ergebnisse zweier Umfragen, für die 2.057 Personen zwischen dem 28. und 30. April 2021 sowie 2.058 Männer und Frauen zwischen dem 5. und 7. April 2019 mittels standardisierter Online-Interviews befragt wurden. Die Ergebnisse sind den Angaben zufolge repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Die sogenannte passive Sterbehilfe durch Abschaltung lebenserhaltender Maßnahmen ist in Deutschland legal, wenn eine Willensäußerung des Betroffenen oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt. Die Legalität dieser Form der Sterbehilfe wird aktuell von den meisten Deutschen (83 Prozent) unterstützt, wie das Meinungsforschungsinstitut mitteilte.
Auch hier gebe es einen Zuwachs bei den Befürwortern, hieß es. Waren es im Jahr 2019 noch 75 Prozent der Deutschen, die der Legalität der passiven Sterbehilfe zustimmten, so sind es aktuell 83 Prozent. Unter den älteren Deutschen ab 55 Jahren liege der Anteil der Befürworter mit 90 Prozent besonders hoch.
Auch der sogenannte assistierte Suizid trifft der Umfrage zufolge auf eine wachsende Zustimmung. Bei dem assistierten Suizid darf beispielsweise ein Mediziner einem todkranken Patienten bei der Beschaffung des tödlich wirkenden Mittels helfen, die Einnahme muss jedoch selbstständig erfolgen. Sprachen sich im Jahr 2019 noch 69 Prozent der Befragten für den straffreien assistierten Suizid aus, sind es in diesem Jahr sechs Prozentpunkte mehr (75 Prozent).
Rund die Hälfte der Deutschen (49 Prozent) findet auch richtig, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung im Februar 2020 aufgehoben hat. 21 Prozent lehnen die Aufhebung des Verbots ab. Knapp ein Drittel aller Befragten machte zu dieser Frage keine Angabe (31 Prozent).
Die Hilfe beim Suizid beschäftigt derzeit die Politik. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber zum neuen Nachdenken gezwungen darüber, ob er im Sinne der Selbstbestimmung für den Zugang zu tödlich wirkenden Mitteln sorgen muss, im Sinne der Menschenwürde eher davor schützen muss oder wie er beides in Einklang bringt.
Drei Vorschläge liegen dem Parlament bislang vor: Zwei Gruppen werben für eine Liberalisierung der derzeitigen Regelungen, indem sie Ärzten ausdrücklich erlauben wollen, tödlich wirkende Mittel auch zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Eine andere will mit einem Gesetz eher dafür sorgen, dass Suizide verhindert werden.