Ärztekammerpräsident Miller: Suizidhilfe keine ärztliche Tätigkeit

Ärztekammerpräsident Miller: Suizidhilfe keine ärztliche Tätigkeit

Stuttgart (epd). Der Präsident der baden-württembergischen Ärztekammer, Wolfgang Miller, ist skeptisch gegenüber einer Mitwirkung von Ärzten beim Suizid. Das Thema berühre "Kernfragen des Selbstverständnisses unseres Berufes", schreibt Miller in einer am Mittwoch veröffentlichten Positionierung. Der Wunsch eines Menschen nach Sterbehilfe sei "gesellschaftliches Tabu, juristischer Schulfall und ethische Zwickmühle". Er halte Suizidassistenz für keine ärztliche Tätigkeit, betont Miller in der Mitteilung mit Blick auf den Deutschen Ärztetag. Dort soll über eine mögliche Änderung der Musterberufsordnung für Ärzte beraten werden.

Viele Landesärztekammern schließen den ärztlich assistierten Suizid im Standesrecht aus. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung gekippt hatte, ist die Debatte in der Politik und der Ärzteschaft wieder neu entflammt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 schließe nicht ein, "dass Ärztinnen und Ärzte zu Sterbehelfern werden für alle, die aus dem Leben scheiden wollen", betonte Miller. Die Ärzteschaft sei durch ihre Berufsordnung dem Erhalt des Lebens verpflichtet sowie der palliativen Begleitung von Sterbenden.

Als Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Co-Vorsitzender des zuständigen Ausschusses Berufsordnung verwies Miller auf die unter Ärzten bundesweit geführten Diskussionen. Es bestehe dabei überwiegend Konsens, dass Suizid-Beihilfe nicht zur Alltäglichkeit werden dürfe. Positiv sei nach dem Urteil, dass keine Ärztin und kein Arzt strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten habe, wenn ein Patient bei einer unheilbaren schweren, gegebenenfalls schmerzhaften Krankheit zur Linderung Medikamente erhalte, die dazu führen können, dass der ohnehin unvermeidliche Tod im Einzelfall früher eintritt.