FDP legt Verfassungsbeschwerde gegen "Corona-Notbremse" ein

FDP legt Verfassungsbeschwerde gegen "Corona-Notbremse" ein

Berlin (epd). Die FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Wie der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen im Bundestag, Marco Buschmann, in Berlin mitteilte, wurde sie am Dienstagmorgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie richtet sich nach seinen Worten gegen drei Punkte des Gesetzes, das mehr Befugnisse für den Bund bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht. Einer davon sind die nächtlichen Ausgangsperren bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100. Zudem zweifelt die FDP daran, dass Einschränkungen für Geimpfte noch rechtmäßig sind und dass das Gesetz formell richtig verabschiedet wurde.

Buschmann sagte, die Ausgangssperre sei nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung der Infektionen leisten könne. Dem widerspricht die FDP. Dem Schriftsatz der Beschwerde seien entsprechende Studien beigefügt, sagte er.

Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die Weitergeltung von Beschränkungen für vollständig Geimpfte, von denen laut Robert Koch-Institut kaum noch Ansteckungsgefahr ausgeht. Buschmann verwies dabei als Beispiel auf Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Bund und Länder hatten bei ihrem Treffen am Montag keinen Beschluss über Freiheiten für Geimpfte gefällt, sondern kündigten dies für Mai an.

Der Prozessbevollmächtigte für die Beschwerde der FDP, Thorsten Kingreen, ist zudem überzeugt, dass der Bundesrat dem Gesetz hätte zustimmen müssen. Die Länder würden wegen der im Gesetz festgehaltenen Notbremse nicht mehr über Schulschließungen entscheiden, müssten aber den Erwerbsausfall entschädigen. Damit sei es formell zustimmungspflichtig. Das Gesetz passierte den Bundesrat als Einspruchsgesetz. Statt einer Mehrheit von Ja-Stimmen für das Inkrafttreten wäre also eine Mehrheit ablehnender Stimmen für das Aufhalten des Gesetzes erforderlich gewesen.

Die bis Ende Juni befristete Änderung des Infektionsschutzgesetzes definiert als sogenannte Corona-Notbremse, dass mehr bei als 100 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis automatisch Beschränkungen gelten, darunter auch die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ab einer Inzidenz von 165 müssen Schulen schließen.

Beim Bundesverfassungsgericht waren schon bis Freitag eine Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen die "Corona-Notbremse" eingegangen. Die Beschwerde der Abgeordneten der FDP-Fraktion ist auch in Form eines sogenannten Eilrechtsschutzes eingereicht, um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen. Bei einer Entscheidung in der Sache in zwei Jahren sei die Pandemie hoffentlich vorbei, sagte Buschmann.