Demonstrationen in Stuttgart bleiben verboten

Demonstrationen in Stuttgart bleiben verboten

Stuttgart (epd). Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen dürfen an diesem Samstag nicht in Stuttgart demonstrieren. Das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt hat laut einer Mitteilung vom Donnerstag Eilanträge gegen das Verbot zweier Versammlungen abgelehnt. Die Demonstranten wollten sich im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz versammeln. (AZ: 5 K 1872/21 und 5 K 1874/21)

Damit bekam die Stadt Stuttgart mit ihrem Verbot recht. Sie hatte es damit begründet, dass es den Antragstellern an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehle, so dass die Einhaltung der Hygiene-Auflagen nicht gewährleistet wäre. Die Verwaltungsrichter erinnerten daran, dass bei einer Demonstration am 13. März Abstände und Maskenpflicht vielfach nicht eingehalten worden seien. Die damaligen Versammlungsleiter, die jetzt die Eilanträge gestellt haben, seien "nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Nachdrücklichkeit eingeschritten".

Gegen den Beschluss der Stuttgarter Richter kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.