Berlin (epd). Die Bundesregierung verlängert die Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds für Menschen mit Behinderung. Anträge könnten noch bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundessozialministeriums vom Freitag. Nutzen können diese Förderung etwa Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen, die einen Ausgleich für die Pandemiefolgen brauchen.
Dazu gehören den Angaben nach auch rund 900 Inklusionsbetriebe, die unter Schließungen und Umsatzausfällen leiden und in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten. "Wir setzen die Unterstützung der Menschen fort, deren berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Einrichtungen wie Inklusionsunternehmen, Behinderteneinrichtungen und Sozialunternehmen abhängt", sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Mit der Verlängerung der Antragsfristen werde eine Lücke im Netz der bereits beschlossenen Corona-Hilfen geschlossen.
Der Bundestag hatte am 2. Juli 2020 beschlossen, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereitzustellen. Aufgrund einer vom Arbeitsministerium erlassenen Förderrichtlinie sowie mit den Bundesländern getroffenen Verwaltungsvereinbarungen werden die Leistungen seit Jahresbeginn von den Integrationsämtern erbracht. Sie gleichen rückwirkend für die Zeit ab dem 1. September 2020 entgangene Einnahmen aus.