In einer am Dienstag in Hannover veröffentlichten Erklärung anlässlich des Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa vor 67 Jahren ruft der Rat der EKD ferner dazu auf, neonazistischen, rassistischen, antijüdischen und islamophoben Äußerungen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens energisch entgegenzutreten. Die Erklärung steht unter der Überschrift "Nächstenliebe verlangt Klarheit!"
Erneut spricht sich die EKD dafür aus, auf die umstrittene Extremismusklausel zu verzichten. Diese erschwere die Arbeit von Gruppen und Initiativen gegen Rechtsextremismus, heißt es. Mit der Klausel würden Initiativen gegen Rechtsextremismus unter Generalverdacht gestellt sowie "zu hoheitlichen Kontrollaufgaben verpflichtet, die ihren Aufgabenstellungen nicht entsprechen". Die Klausel fordert von Initiativen, die staatlich gefördert werden wollen, ein Bekenntnis zur Verfassungstreue.
"Gegen Abwertung von Menschen aufstehen"
Christen seien verpflichtet, gegen die Abwertung und Missachtung von Menschen aufzustehen, heißt es in der Stellungnahme des EKD-Leitungsgremiums: "Wir akzeptieren deshalb nicht, dass Migranten und Migrantinnen oder Deutsche mit ausländischen Wurzeln gewaltsam bedrückt und bedrängt werden." Migranten müssten ihre Kultur und Religion im Rahmen des Grundgesetzes leben können.
"Obgleich das christliche Verständnis vom Menschen rechtsextremistischen Einstellungen widerspricht, vertreten auch Kirchenmitglieder fremdenfeindliche, antisemitische, islamophobe und rassistische Auffassungen", räumt die EKD ein. Sie warnt jedoch davor, die Schuld der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft zu verharmlosen.
Für Existenzrecht Israels
"Wir ergreifen Partei, wenn Jüdinnen und Juden Opfer von Verleumdung, Hass und Gewalt sowie aufgrund ihrer Religion angefeindet werden", heißt es. Zugleich unterstreicht die EKD: "Wir stehen für das Existenzrecht Israels und das friedliche, an den Menschenrechten orientierte Zusammenleben aller Völker im Nahen Osten."