Berlin (epd). Die verschärften Strafen für Hasskriminalität im Internet werden Gesetz. Wie das Bundespräsidialamt am Dienstag in Berlin mitteilte, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet. Damit kann es in Kraft treten. Das Paket, das eine Meldepflicht für Hassstraftaten in sozialen Netzwerken und höhere Strafen für Drohungen und Beleidigungen vorsieht, kommt damit ein Dreivierteljahr später als geplant.
Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz wird im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden müssen. Die Androhung von Straftaten und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz können schärfer bestraft werden. Höhere Strafen kann es beispielsweise für Mord- und Vergewaltigungsdrohungen geben.
Bundesrat und Bundesrat hatten dem Gesetz schon im Juni beziehungsweise Juli 2020 zugestimmt. Wegen des zwischenzeitlichen Verfassungsgerichtsurteils zur Bestandsdatenauskunft, dessen Auswirkung auch Teile dieses Gesetzespakets betreffen, ließ es Bundespräsident Steinmeier aber ununterzeichnet. Die dann auf den Weg gebrachte Regelung zur Bestandsdatenauskunft wiederum scheiterte beim ersten Mal im Bundesrat. In der vergangenen Woche fand der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss, der am Freitag dann letztlich von einer Mehrheit in Parlament und Länderkammer bestätigt wurde.