Ver.di: Caritas soll Weg für höhere Pflegelöhne frei machen

Ver.di: Caritas soll Weg für höhere Pflegelöhne frei machen

Berlin (epd). Die Gewerkschaft ver.di hat die Caritas aufgefordert, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für bessere Löhne in der Pflege nicht länger zu behindern. Die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission des katholischen Sozialverbandes solle ihre Ablehnung vom 25. Februar zurücknehmen, appellierte ver.di-Vorständin Sylvia Bühler in einem offenen Brief an die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Dies sei der einzige Weg, um kurzfristig bessere Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen.

Die Entscheidung der katholischen Arbeitgeber gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege wurde in der Öffentlichkeit heftig kritisiert. Auch Caritas-Präsident Peter Neher ging auf Distanz zu dem Beschluss. Nach Auffassung von ver.di hatte die Arbeitsrechtliche Kommission ihre Entscheidung nach einer Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) getroffen. Spahn hatte zuvor angekündigt, Versorgungsverträge mit den Pflegekassen erhielten künftig nur noch jene Einrichtungen, die Tariflöhne zahlten. Damit würden private Anbieter von der pflegerischen Versorgung ausgeschlossen, da viele private Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten unter Tarif entlohnen.

In dem Gesetzentwurf zur Pflegereform ist diese Ankündigung laut ver.di aufgeweicht. Nun aber zeige sich im Gesetzentwurf, dass "das Erfordernis einer Tarifbindung nur noch eine Farce" sei. Denn danach solle künftiger Maßstab für die Vergütung in der Altenpflege nur noch die "ortsübliche Entlohnung" sein - also Löhne, die weit unter den Gehältern bei Caritas und Diakonie liegen. "Die Ankündigung von Herrn Spahn entpuppt sich als Reform, die sogar die Löhne drücken könnte, statt sie zu erhöhen", schreibt Bühler. "Und auch für die Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Trägern soll es keine Sicherheit mehr geben."

Sie forderte, neu über den Tarifvertrag Altenpflege in den kirchlichen Kommissionen zu beraten. "Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sollten die Größe haben, eine Entscheidung, die sich als nicht richtig herausstellt, zu revidieren", so Bühler.