Sea-Eye setzt sich gegen AfD-Politiker Pazderski durch

Sea-Eye setzt sich gegen AfD-Politiker Pazderski durch

Berlin/Regensburg (epd). Der Berliner AfD-Politiker Georg Pazderski darf weiterhin nicht behaupten, das Flüchtlingsrettungsschiff "Alan Kurdi" habe den "Attentäter von Nizza nach Europa" gebracht. Das Landgericht Berlin bestätigte am Donnerstag die von der Regensburger Seenotrettungsorganisation Sea-Eye beantragte einstweilige Verfügung gegen den AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus. (27 O 411/20)

Pazderski hatte sich bei seiner Äußerung im sozialen Netzwerk Facebook auf einen mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in der südfranzösischen Küstenstadt bezogen. Dort hatte ein 21-jähriger Tunesier Ende Oktober drei Menschen in und nahe der Basilika Notre-Dame mit einem Messer getötet.

Dem Gerichtsurteil vorausgegangen war am Donnerstag eine mündliche Verhandlung. Demnach bleibt es bei der bereits am 3. November 2020 erlassenen einstweiligen Verfügung gegen den Politiker. Pazderskis Widerspruch dagegen blieb erfolglos. Ihm ist demnach weiterhin die betreffende Äußerung in einem Posting vom 31. Oktober desselben Jahres untersagt.

Die Regensburger Seenotretter hatten nach eigener Darstellung nach dem tausendfach geteilten Posting Hassnachrichten, Anschuldigungen und Morddrohungen erhalten. Sea-Eye stellte klar, dass die Behauptung nicht den Tatsachen entspreche und erstattete Strafanzeige gegen den AfD-Politiker. Das italienische Innenministerium bestätigte unterdessen, dass der Attentäter von Nizza selbstständig in einem Schlauchboot nach Lampedusa gekommen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.