Sterbehilfe-Entwurf findet Unterstützung für Einbringung in Bundestag

Sterbehilfe-Entwurf findet Unterstützung für Einbringung in Bundestag

Berlin (epd). Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der Suizidassistenz hat genügend Unterstützer gefunden, um formell in den Bundestag eingebracht zu werden. Man habe die notwendigen fünf Prozent der Abgeordneten hinter sich versammelt, teilte Helling-Plahr am Donnerstag in Berlin mit. Dennoch will die Gruppe mit der Einbringung noch warten.

In einem Gespräch im sozialen Netzwerk "Clubhouse" am Mittwochabend sagten Helling-Plahr und der FDP-Abgeordnete Otto Fricke (FDP), ebenfalls Unterstützer der Pläne, dass es vermutlich nach Ostern zunächst eine Orientierungsdebatte im Bundestag geben soll. Solch offene Debatten, bei der sich Abgeordnete noch nicht zwangläufig zu einem konkreten Gesetzentwurf bekennen, hatte es in der Vergangenheit bei ethischen Themen bereits gegeben, etwa ebenfalls beim Thema Sterbehilfe und bei der Organspende.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.

Ob es nach diesem Urteil noch in dieser Wahlperiode eine neue gesetzliche Regelung geben wird, ist allerdings noch offen. Die Gruppe um Helling-Plahr und Lauterbach schlägt vor, Ärzten die Verschreibung tödlich wirkender Mittel zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben. Zuvor soll es aber eine verpflichtende Beratung geben. Ähnliches sieht ein weiterer Entwurf von zwei Grünen-Parlamentarierinnen vor.