Saar-Gericht lockert Vorgaben für Einzelhandel

Saar-Gericht lockert Vorgaben für Einzelhandel

Saarlouis (epd). Im Saarland dürfen ab sofort alle Einzelhandelgeschäfte öffnen und einen Kunden pro 15 Quadratmeter Fläche eintreten lassen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes setzte damit am Mittwoch in einem Eilrechtsschutzverfahren einen Teil der Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug. Bisher konnten im Saarland Einzelhandelsunternehmen mit Ausnahme von etwa Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Buchhandlungen nur nach vorheriger Terminvergabe für einen Kunden sowie eine weitere Person aus dessen Hausstand pro 40 Quadratmeter öffnen. (AZ: 2 B 58/21)

Die Landesregierung könnte die vom Gericht erlaubten Öffnungen mit einer neuen Verordnung wieder stoppen. Im konkreten Fall hatte sich die Inhaberin eines Computerladens mit 140 Quadratmetern Größe gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung gewandt. Die Richter hielten die strengere Behandlung bestimmter Geschäfte gegenüber anderen privilegierten Einzelhandelsgeschäften wie Buchläden und Blumengeschäften nicht für gerechtfertigt.

Zudem bestünden "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen", erklärte das Oberverwaltungsgericht. Aufgrund der Schließung drohe wie bei zahlreichen anderen kleinen Einzelhandelsgeschäften mit speziellem Warensortiment ein erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden.

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, begrüßte die Entscheidung. "Die saarländische Landesregierung kann nicht auf Dauer in den Corona-Verordnungen den Gleichheitsgrundsatz verletzen und bestimmten Geschäften die Öffnung erlauben, anderen aber nicht", sagte er.