Berlin (epd). Der Pflegefachverband der Caritas hat das Scheitern eines flächendeckenden Branchentarifs in der Altenpflege begrüßt. Mit der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) des Deutschen Caritasverbandes gegen den Tarifvertrag der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der DGB-Gewerkschaft ver.di seien schwerwiegende Nachteile für die Pflege abgewendet worden, erklärte der Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), Andreas Wedeking, dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die Zustimmungsverweigerung zum Tarifvertrag, den BVAP und ver.di vorgelegt haben, ist richtig und wird vom VKAD vollumfänglich mitgetragen", sagte er.
Die ARK der Caritas hatte am Donnerstag die Zustimmung zum Tarifvertrag von BVAP und ver.di verweigert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte aber die Zustimmung der beiden kirchlichen Sozialverbände, Caritas und Diakonie, zur Voraussetzung dafür erklärt, dass er das Tarifwerk für allgemeinverbindlich erklären würde. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie hatte nach dem negativen Votum der Caritas ihre für Freitag geplante Abstimmung abgesagt.
Nach der Auffassung des Verbandes katholischer Altenhilfe hätte eine Allgemeinverbindlicherklärung zur Folge, dass in den Vergütungsverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen ein Tarif mit höheren Löhnen - wie ihn die Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritasverbandes vorsehen - "in der Refinanzierung das Nachsehen haben könnte". Die dann stärker belasteten Pflegekassen würden sich weigern, die relativ hohen Löhne der Caritas bei den Pflegesätzen in voller Höhe zu berücksichtigen, so die Befürchtung. In der Folge wären "die Träger der Einrichtungen und Dienste aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, eine Absenkung der Löhne vorzunehmen", glaubt Wedeking.
Außerdem würden durch einen Flächentarifvertrag auf Dauer alle Beschäftigten in der Pflege benachteiligt, wenn ein niedriges Lohnniveau festgeschrieben werde. Das gescheiterte Tarifwerk von BVAP und ver.di enthalte - im Unterschied zu den Regelungen für die rund 150.000 Beschäftigten in den bundesweit 3.200 Einrichtungen der Caritas-Altenhilfe - weder Überstundenregelungen noch eine betriebliche Altersvorsorge. "Seine Regelungen zielen lediglich auf Mindestbedingungen der Pflegelöhne ab", so Wedeking.
Das Thema Tarifbindung in der gesamten Pflegebranche ist trotz der negativen Entscheidung der Caritas nicht vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich zuletzt am Montag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für Überlegungen offen, die Finanzierung von Pflegeleistungen davon abhängig zu machen, ob der Pflegeanbieter seine Beschäftigten nach Tarif bezahlt.