Berlin (epd). Aus der SPD-Bundestagfraktion kommt deutliche Kritik am Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes, einem Branchentarif in der Altenpflege nicht zuzustimmen. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Tack, forderte als Konsequenz am Freitag in Berlin, die Autonomie der Kirchen bei der Lohnfindung auf den Prüfstand zu stellen.
Tack erklärte, sie sei "von der Entscheidung entsetzt". Auch die Caritas habe Union und SPD während der Koalitionsverhandlungen aufgefordert, eine angemessene Vergütung durch verbindliche tarifliche Regelungen sicherzustellen. Die Politik habe "geliefert", so Tack, und den Kirchen zudem eine starke Stellung zugesichert. Dennoch lehne die Caritas einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege ab, weil sie ihren Sonderstatus in Gefahr sehe. Wenn der katholische Verband das eigene über das gesellschaftliche Interesse an ordentlichen Arbeitsbedingungen stelle, "müssen wir prüfen, ob der Dritte Weg nicht eher ein Weg zulasten Dritter ist und geändert werden muss", erklärte Tack.
Die SPD-Politikerin bezog sich damit auf die Vorgeschichte des Verfahrens zu einem Branchentarif in der Pflege. Im Rahmen der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen "Konzertierten Aktion Pflege", an der auch die Vertreter der kirchlichen Sozialverbände Caritas und Diakonie teilnahmen, war vereinbart worden, einen Tarifvertrag für Pflegekräfte auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die ganze Branche zu erstrecken, sofern auch die Kirchen dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zustimmen.
Durch das Nein der Caritas vom Donnerstag ist dieses Verfahren nun gescheitert und ein Branchentarif weiter nicht in Sicht. Für die Ablehnung hatten sich die Arbeitgebervertreter ausgesprochen, weil der Branchentarif Caritas-Löhne nach den verbandseigenen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) verdrängt hätte, sofern die Vergütung niedriger wäre.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der sich für einen Branchentarif starkmacht und für die Umsetzung zuständig ist, hatte sich von der Caritas-Entscheidung enttäuscht gezeigt und darauf bestanden, die Finanzierung aus der Pflegeversicherung von Tarifbindung abhängig zu machen. Zugleich räumte Heil mit Blick auf das Recht der Kirchen auf autonome Lohnfindung - den sogenannten Dritten Weg - ein, er könne sie nicht auf den Weg des Tarifvertrags zwingen.
Eine Erstreckung des von der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags auf die gesamte Branche hätte zu einer Erhöhung der Mindestentgelte um rund 25 Prozent geführt.