Karlsruhe, Nauen (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den früheren brandenburgischen NPD-Politiker Maik Schneider wegen eines Brandanschlages weitgehend bestätigt. Die Überprüfung des Urteils habe hinsichtlich des Schuldspruchs und der Einzelstrafen keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der 3. Senat des BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Urteil sei insoweit rechtskräftig. Lediglich bei der Gesamtstrafe sehen die Karlsruher Richter Fehler. Sie muss nun erneut am Landgericht Potsdam verhandelt werden.
Schneider gilt als Drahtzieher eines Brandanschlags auf eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Turnhalle in Nauen im August 2015. Dabei war ein Millionenschaden entstanden. Dafür hatte ihn das Landgericht Potsdam im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen von insgesamt neun Jahren und einem Monat verurteilt. In die Strafbemessung floss auch ein vorheriges Urteil wegen versuchter Nötigung ein. Gegen das Urteil hatten Anklage und Angeklagter Revision eingelegt.
Eine erste Verurteilung des Neonazis in dieser Sache hatte der BGH 2018 aufgehoben, weil einem Schöffen Befangenheit vorgeworfen wurde. Anfang 2019 wurde der frühere NPD-Politiker zudem wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft freigelassen.
Die Nauener Sporthalle, in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, brannte bei dem Anschlag im August 2015 vollständig aus. Dadurch entstand ein Sachschaden von rund 3,5 Millionen Euro. Ein Komplize Schneiders ist dafür inzwischen rechtskräftig verurteilt worden. Schneider war in der Tatzeit für die NPD Stadtverordneter in Nauen.