Freiburg, Paderborn (epd). Der Deutsche Caritasverband hat einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege abgelehnt. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) des katholischen Wohlfahrtsverbandes stimmte dem geplanten Verfahren am Donnerstag nicht zu, wie der Sprecher der Arbeitgeberseite, Norbert Altmann, mitteilte. Damit kommt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht zustande.
Die Kommission hatte darüber abzustimmen, ob ein zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) geschlossener Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Er hätte den bisherigen Branchenmindestlohn ersetzt. Das Einverständnis beider kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie war Voraussetzung für das geplante Verfahren.
Die erforderliche Mehrheit von Zweidrittel sei nicht erreicht worden und damit dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege nicht zugestimmt worden, erklärte Altmann. Man wisse um die Bedeutung der Entscheidung und habe sie sich nicht leicht gemacht. Die ARK der Caritas ist paritätisch mit je 31 Vertretern der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite besetzt, die Abstimmung erfolgte geheim.
Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sind mit rund 300.000 Beschäftigten die größten Arbeitgeber in der Branche. Nach den bisherigen Planungen sollte der Beschluss bei der Diakonie an diesem Freitag gefasst werden.