Bericht: Caritas hat Zweifel an flächendeckendem Tarif in der Pflege

Bericht: Caritas hat Zweifel an flächendeckendem Tarif in der Pflege

Frankfurt a.M. (epd). Im katholischen Wohlfahrtsverband Caritas gibt es laut einem Bericht Vorbehalte gegen den von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplanten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Altenpflegekräfte. Der oberste Dienstgebervertreter der Caritas, Norbert Altmann, plädierte dafür, Mindestbedingungen weiterhin über die bestehende Pflege-Mindestlohnkommission zu regeln. Er vertrete "nicht die Ansicht, dass man - jenseits der Festlegung angemessener Mindestbedingungen - ein flächendeckendes, einheitliches Regelwerk für alle Arbeitsbedingungen in allen Pflegediensten und -heimen einführen sollte", sagte Altmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag).

"Die zentrale Voraussetzung für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ist, dass die Pflegeversicherung höhere Personalkosten verlässlich finanziert", betonte Altmann. "Solange das nicht geklärt ist, treffen die Mehrkosten die Pflegebedürftigen und treiben sie im Zweifel in die Sozialhilfe." Vor allem eine politische Lösung dieses Problems sei "überfällig". Altmann ist Sprecher der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, der je 31 Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter angehören. Er leitet auch die Personal- und Tarifpolitik des Caritasverbands für das Erzbistum Paderborn. Die Caritas ist der größte Anbieter sozialer Dienste in Deutschland.

Die Gewerkschaft Verdi und der von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) initiierte Arbeitgeberverband BVAP hatten sich kürzlich auf einen Tarifvertrag verständigt. Arbeitsminister Heil will diesen durch Rechtsverordnung auch allen anderen Pflegediensten und -heimen vorschreiben. Rechtliche Bedingung dafür ist aber, dass Caritas und Diakonie zustimmen. Die 62-köpfige Caritas-Kommission will darüber am kommenden Donnerstag entscheiden. Das erforderliche Quorum wäre dort eine Zweidrittelmehrheit, erläuterte Altmann.

Zum geplanten Verdi-Tarifvertrag sagte Altmann: "Natürlich dürfen eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag schließen, der dann für jeden in dem Verband organisierten Arbeitgeber unmittelbar gilt." Die Arbeitgeber im BVAP wollten sich aber offenbar nur dann fest an den Tarifvertrag binden, wenn er zugleich allen anderen Arbeitgebern vorgeschrieben werde. "Das halte ich für nicht überzeugend", sagte er. Demgegenüber sei die repräsentativ zusammengesetzte Pflegekommission, die seit 2009 für branchenweite Mindestbedingungen zuständig ist, ein "sehr gutes Instrument", betonte er. Durch ihre Beschlüsse tritt 2021 eine neue Mindestlohnregelung mit drei Stufen von 12 bis 15 Euro je Stunde in Kraft.

epd hei