Den Haag (epd). Zwei zentralafrikanische Rebellenführer haben eine Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zurückwiesen. Der frühere Minister Patrice-Edouard Ngaïssona und ein Anführer der vorwiegend christlichen Anti-Balaka-Miliz, Alfred Yekatom, plädierten bei der Eröffnung des Prozesses gegen sie am Dienstag in Den Haag auf nicht schuldig. Beiden wird vorgeworfen, unter anderem für Mord, Folter, den Einsatz von Kindersoldaten und die Vertreibung der Zivilbevölkerung im andauernden Bürgerkrieg in der Zentralafrikanischen Republik verantwortlich zu sein.
Der Vertreter der Anklage, Kweku Vanderpuye, kündigte an, Beweise zu präsentieren, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit Ngaïssonas und Yekatoms ohne Zweifel feststellen. Ngaïssona sei Mitglied des engsten Kreises um den früheren Präsidenten Francois Bozizé gewesen und habe nach dessen Sturz im März 2013 die bewaffnete Anti-Balaka-Bewegung gebildet und koordiniert, um zurück an die Macht zu gelangen. Der 52-Jährige, der Sportminister und Vorsitzender des Zentralafrikanischen Fußballverbands war, habe gewusst, dass die bewaffneten Gruppen vor allem Muslime angreifen würden, erklärte Vanderpuye.
In dem Konflikt kämpften die mehrheitlich christliche Anti-Balaka-Bewegung, die die Regierung unterstützte, gegen die muslimisch-geprägte Séléka-Rebellen. Tausende Menschen wurden laut UN getötet, mehr als 1,3 Millionen zur Flucht gezwungen.
Ankläger Vanderpuye sagte in seinem Eröffnungsplädoyer, der Mitangeklagte Yekatom habe eine Anti-Balaka-Miliz mit rund 3.000 Kämpfern ausbilden und aufbauen lassen. Als Anführer sei er für die Verbrechen der Miliz in und um die Hauptstadt Bangui 2013 und 2014 verantwortlich, bei denen Muslime gezielt angegriffen und Moscheen zerstört wurden.
Beide Angeklagten lehnten die Anschuldigungen ab. Ngaïssona sagte, er sei unschuldig und erkenne sich nicht in der Anklage. Yekatom erklärte, er lehne die Beschuldigungen kategorisch ab. Die beiden Männer sind die ersten Angeklagten, die sich für Verbrechen in dem andauernden Bürgerkrieg verantworten müssen. Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren.
Die Zentralafrikanische Republik versank nach dem Sturz von Präsidenten Bozizé in einem blutigen Konflikt, der bis heute ungelöst ist. Ankläger Vanderpuye kündigte an, der Prozess gegen Ngaïssona und Yekatom sei erst der Anfang. Gerechtigkeit sei notwendig für Frieden und den Wiederaufbau der Zentralafrikanischen Republik.
Der Strafgerichtshof ermittelt seit 2007 in dem Land. Wegen Verbrechen in einem früheren Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik war der frühere kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba angeklagt worden. Er soll laut Anklage zentralafrikanische Rebellen unterstützt haben, wurde jedoch 2018 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ende Januar wurde erstmals ein Anführer der Séléka festgenommen und nach Den Haag überstellt.