Bielefeld (epd). In der Evangelische Kirche von Westfalen sollen Gemeinden bei sinkenden Corona-Inzidenzwerten vereinzelt wieder Präsenzgottesdienste anbieten können. Wenn der Inzidenzwert eine Woche lang konstant unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, sollen über regionale Ausnahmeregelungen Präsenzgottesdienste möglich sein, wie aus den aktualisierten Handlungsempfehlungen auf der Internetseite der Landeskirche hervorgeht. Grundsätzlich gilt weiterhin die Empfehlung an die Kirchengemeinden, während des Lockdowns in Nordrhein-Westfalen auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.
In Regionen mit Inzidenzwerten unter 50 könnten die Gemeinden "nach sorgsamer Prüfung und in Abstimmung mit den Superintendentinnen und Superintendenten mit den bewährten Schutzkonzepten Gottesdienste in Präsenz feiern", heißt es in den Empfehlungen. Taufen und Trauungen seien je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung möglich. Dazu zählen die Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken und Rückverfolgbarkeit. Nach der Coronaschutzverordnung von Nordrhein-Westfalen sind Gottesdienste unter Auflagen möglich.
Die westfälische Kirche hatte bereits vor Weihachten ihren Gemeinden den freiwilligen Verzicht auf Präsenzveranstaltungen empfohlen.