Frankfurt a.M. (epd). Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor einer Woche haben nun alle Prozessbeteiligten Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragt. Zuletzt habe auch die Anwaltskanzlei des 2016 in Lohfelden mit einem Messer angegriffenen Asylbewerbers Ahmed I. als Nebenkläger die Revision eingelegt, sagte der Rechtsanwalt Björn Elberling am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den wegen Mordes an Walter Lübcke verurteilten Stephan Ernst von dem Vorwurf des versuchten Mordes an Ahmed I. freigesprochen.
Auch der Rechtsanwalt der anderen Nebenkläger, der Familie Lübcke, hatte die Revision beantragt. Das Ziel sei die Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord, teilte der Sprecher der Familie, Dirk Metz, am Mittwoch mit. Die Familie sei davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe an Stephan Ernst, jahrelange gemeinsame Schießübungen mit ihm, gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort und manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe und dies nachweisbar sei. Diese Position habe auch die Generalbundesanwaltschaft als Anklage vertreten.
Auch die Verteidiger der beiden Verurteilten gehen in die Revision beim Bundesgerichtshof. Die Verteidigung wolle die Frist der Beantragung wahren und nach Zustellung des schriftlichen Urteils dieses prüfen, sagte Mustafa Kaplan, Strafverteidiger des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Stephan Ernsts dem epd. Er hatte für seinen Mandanten auf Totschlag plädiert.
Auch die Anwälte des zweiten Angeklagten Markus H. haben die Revision beantragt. Sie wollten das schriftliche Urteil prüfen, ob es Anhaltspunkte für einen Erfolg biete, sagte Verteidiger Björn Clemens dem epd. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Markus H. wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits unmittelbar nach Verkündung des Urteils am 28. Januar angekündigt, in die Revision zu gehen.