Obwohl die Grundordnung der EKKW eine rechtsverbindliche Beschlussfassung über Gesetze auf digitalem Wege nicht zulasse, könnten dennoch Anregungen gegeben und ein Meinungsbild erstellt werden, sagte Synodenpräses Thomas Dittmann am Donnerstag in Kassel. Der Rat der Landeskirche als Notgesetzgeber sei darüber hinaus in der Lage, Verordnungen zu erlassen. Eine erste kurze digitale Tagung der Synode hatte bereits am 17. Januar stattgefunden.
Bischöfin Beate Hofmann kündigte an, in der Synode einen Prozess zur Verständigung über den Auftrag der Kirche starten zu wollen. Über die Grundaufgaben sowie über die Kriterien, nach denen die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgen solle, wolle sie mit den Synodalen ins Gespräch kommen.
Vizepräsident Volker Knöppel hob hervor, dass die EKKW im vergangenen Jahr relativ glimpflich durch die Corona-Krise gekommen sei. Für das laufende Jahr rechne er mit Einnahmeverlusten von fünf Prozent, dies entspreche etwa zehn Millionen Euro. Hier müsse entsprechend gegengesteuert werden. Zudem werde die Synode über eine neue Finanzverfassung beraten, die unter anderem eine bessere Ausstattung der mittleren Ebene mit Finanzmitteln und Entscheidungsfreiheiten vorsieht.
Prälat Bernd Böttner berichtete, dass im vergangenen Jahr die meisten kirchlichen Trauungen wegen der Corona-Pandemie abgesagt worden seien. Eine große Herausforderung in der Seelsorge bleibe angesichts der Einschränkungen die Trauerarbeit, die nach wie vor geleistet werde. Für die an Corona Verstorbenen solle es am Karfreitag landeskirchenweit ein besonderes Gedenken geben, kündigte Bischöfin Hofmann an.