Dresden (epd). Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der "Gruppe Freital" haben die Verteidiger am Donnerstag für Bewährungsstrafen plädiert. Damit blieben sie deutlich hinter den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geforderten Strafmaßen zurück. Diese hatten am Montag für mehrjährige Freiheitsstrafen sowie in zwei Fällen für Bewährungsstrafen plädiert. Als höchstes Strafmaß nannten die Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung.
Angeklagt sind seit September 2020 drei Männer und eine Frau im Alter von 27 bis 53 Jahren. Ihnen werden die Beteiligung an Straftaten beziehungsweise die Unterstützung der Terrorgruppe vorgeworfen. (AZ: 4 St1/20)
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am Montag für die beiden mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Für die mutmaßlichen Unterstützer beantragte sie Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise von acht Monaten. Das Urteil wird am 4. Februar erwartet.
Gegenstand der Hauptverhandlung waren unter anderen Anschläge auf ein Parteibüro der Linkspartei in Freital, auf das Auto des Linken-Politikers Michael Richter sowie auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital.