Dresden (epd). Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat am Dienstag ein dritter Prozess im Zusammenhang mit der Freitaler Terrorgruppe begonnen. Verantworten müssen sich zwei Männer und eine Frau im Alter zwischen 34 und 56 Jahren, denen die Unterstützung der "Gruppe Freital" vorgeworfen wird. Laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden sollen sie 2015 an jeweils einer Straftat der als rechtsterroristisch eingestuften Vereinigung beteiligt gewesen sein. (AZ: 4 St 2/20)
Einer der Beschuldigten soll sich laut Anklage an einem der Gruppe zugerechneten Angriff auf das alternative Dresdner Wohnprojekt "Mangelwirtschaft" beteiligt haben. Ihm werden in Tateinheit damit auch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die "Gruppe Freital" hatte zudem von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und politisch Andersdenkende verübt. Für das sogenannte Strafverfahren "Freital III" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden sind zunächst bis Mitte März neun Verhandlungstermine angesetzt.
In einem ersten Prozess gegen die Terrorgruppe waren 2018 acht Mitglieder rechtskräftig verurteilt worden. (AZ: 3 StR 575/18) Im zweiten Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen drei Männer und eine Frau wird am 4. Februar das Urteil erwartet. Ihnen wird Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung der Gruppe vorgeworfen.