Karlsruhe, Wiesbaden (epd). Das Eilverfahren gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts in Zusammenarbeit mit dem Ditib-Landesverband in Hessen muss neu verhandelt werden. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, den Antrag der Ditib als unzulässig zu verwerfen, verletzten das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Es hob diese Entscheidungen auf und verwies sie zur Neuverhandlung an die Verwaltungsgerichte zurück. (AZ: 1 BvR 2671/20)
Das Land Hessen hatte seit dem Schuljahr 2013/2014 mit dem Islamverband Ditib kooperiert, um an den Schulen einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht anzubieten. Im April 2020 entschied das Kultusministerium aber, diese Kooperation auszusetzen. Als Grund nannte es Zweifel an der Unabhängigkeit der Ditib von der türkischen Regierung. Seit dem Schuljahr 2019/2020 läuft in Hessen stattdessen der Schulversuch eines rein staatlichen bekenntnisfreien Islamunterrichts. Im laufenden Schuljahr sind dafür rund 3.000 muslimische Schülerinnen und Schüler in 63 Schulen angemeldet.