Karlsruhe, Düsseldorf (epd). Der Freispruch für den Angeklagten im Prozess um den sogenannten Wehrhahn-Anschlag vor mehr als 20 Jahren ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag mit seinem Urteil das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2018. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision blieb damit erfolglos. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, befand der 3. Strafsenat des BGH. (AZ: 3 StR 124/20)
Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn eine selbst gebaute Rohrbombe explodiert und hatte zehn Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion verletzt, einige von ihnen schwer. Unter den Opfern waren sechs jüdische Zuwanderer. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. 2017 wurde ein Verdächtiger mit rechtsextremistischem Hintergrund festgenommen und wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn 2018 wegen nicht ausreichender Beweislage frei.