Hannover (epd). Niedersachsen sieht eine mögliche Befreiung von der Quarantänepflicht für gegen Corona geimpfte und genesene Reiserückkehrer aus Risikogebieten kritisch. Anders als in einer Musterverordnung des Bundes vorgesehen, wolle das Land eine solche Regelung nicht in seine ab Montag geltende Quarantäneverordnung aufnehmen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. "Beide Ausnahmen würden mal eben so durch eine Änderung der Quarantäne-Verordnung Privilegien schaffen für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion hinter sich haben oder geimpft sind."
Laut der Musterverordnung des Bundes und auch der geplanten niedersächsischen Landesverordnung müssen sich Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise auf Covid-19 testen lassen. Anschließend müssen sie auch bei negativem Test zunächst in eine zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne kann jedoch verkürzt werden, wenn nach fünf Tage erneut negativ getestet wird.
Die aktuelle Fassung der Musterverordnung des Bundes vom 6. Januar, die dem epd vorliegt, sieht allerdings Ausnahmen vor. Dazu zählen auch Personen, die eine mindestens 14 Tage vor Einreise abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus nachweisen können. Auch Menschen, die über ein ärztliches Zeugnis eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion nachweisen können, werden aufgeführt. In einer älteren Fassung der Verordnung vom Oktober fehlten diese Ausnahmen noch.
Über mögliche Vorteile für Geimpfte in der Corona-Pandemie wird kontrovers diskutiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat stets betont, dass es für Geimpfte keine Privilegien geben sollte, solange noch nicht alle Menschen die Chance auf eine Impfung hatten. Die Musterverordnung stellt laut ihrer Präambel eine gemeinsame Empfehlung für alle Länder dar, die eine Verordnung erlassen wollen. Sie soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Die Länder können in ihren Verordnungen aber davon abweichen.