Mindestens eine Vorständin muss künftig sein

Mindestens eine Vorständin muss künftig sein
Kabinett beschließt Mindestanteil von Frauen für große Unternehmen
Große Unternehmen müssen künftig auch Frauen in Vorständen haben. Das Kabinett gab grünes Licht für das Führungspositionengesetz. Es ist keine Quote wie bei Aufsichtsräten, aus Sicht der zuständigen Bundesministerinnen aber ein wichtiges Signal.

Berlin (epd). Große Unternehmen müssen künftig auch in Vorständen für eine Mindestbeteiligung von Frauen an wichtigen Entscheidungen sorgen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin das sogenannte Führungspositionengesetz II. Es sieht vor, dass in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mindestens vier Mitgliedern mindestens eine Frau darunter sein muss - im umgekehrten Fall mindestens ein Mann, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mitteilten. Eine feste Frauenquote gibt es bislang nur für Aufsichtsräte großer Firmen.

Bei den Vorständen setzte die Politik auf Freiwilligkeit. Weil sich dort in den vergangenen Jahren aber wenig bewegte, soll die Mindestzahl von Vorständinnen nun festgeschrieben werden. Die Regelung, über die der Bundestag noch beraten muss, sieht für Vorstände allerdings keine Quote vor. Auch in größeren Vorständen bleibt es bei der Mindestanzahl von einer Frau. Betroffen sind nach Angaben der Ministerinnen von der Regelung rund 70 Unternehmen.

Bei der Opposition stößt das Gesetz daher auf Kritik. Frauen dürften mitbestimmen, "aber nur ein bisschen", erklärten die Grünen-Parlamentarierinnen Ulle Schauws und Claudia Müller. Die Linken-Abgeordnete Doris Achelwilm bezeichnete die Regelung als "Mikro-Version".

Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll dem Gesetzesvorschlag zufolge aber eine strengere Regelung gelten. Dort soll mindestens eine Frau schon in Vorständen mit drei Mitgliedern vertreten sein. Die Mindestbeteiligung weiblicher Führungskräfte in Vorständen soll nach Angaben der Ministerinnen auch für Körperschaften öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit gelten.

Verstoßen Unternehmen gegen die Regelung, können sie Lambrecht zufolge keinen Eintrag ins Handelsregister erhalten. Sie seien damit nicht handlungsfähig. Bußgelder bis zu zwei oder sogar zehn Millionen Euro soll es für Unternehmen geben, die nicht begründen, warum sie für Vorstände das Ziel ausgeben, null Frauen in Vorstände zu berufen, oder gar keine Zielgröße festlegen.

Qualifizierte Frauen bereicherten das Arbeits- und Wirtschaftsleben, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ergänzte, Frauen würden eine positive Ausstrahlwirkung, Vorbildfunktion und Wirkung auf die Nachwuchsförderung von Frauen haben. "Die Zeit für freiwillige Maßnahmen ist endgültig vorbei", erklärte Vize-Kanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD).

Die Koalition hatte sich nach langem Ringen im November auf einen Kompromiss für eine verbindliche Regelung für Vorstände geeinigt. Die Quote für Aufsichtsräte - das Führungspositionengesetz I - gilt seit 2016 für große börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzen. Studien zeigen, dass die Quote inzwischen erfüllt wird, während Vorstandsposten nur zu zehn bis 13 Prozent mit Frauen besetzt sind.

Katharina Wrohlich, die beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung regelmäßig die Zahl weiblichcer Führungskräfte erhebt, sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstag), die Mindestbeteiligung werde dieses Verhältnis nicht gleich auf den Kopf stellen. Die Regelung könne aber Signale senden und mehr Frauen als Vorbilder in hohe Führungspositionen bringen.