Kabinett beschließt Mindestzahl von Frauen für Vorstände

Kabinett beschließt Mindestzahl von Frauen für Vorstände

Berlin (epd). In Vorständen großer Unternehmen mit mehr als drei Plätzen soll künftig auch mindestens eine Frau vertreten sein müssen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetz, das einen Mindestanteil weiblicher Spitzenkräfte für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen verbindlich festlegt. Eine feste Frauenquote gibt es bislang nur für Aufsichtsräte großer Firmen. Bei den Vorständen setzte die Politik auf Freiwilligkeit. Weil sich dort in den vergangenen Jahren aber wenig bewegte, soll eine Mindestzahl von Vorständinnen nun festgeschrieben werden.

Die Regelung, über die der Bundestag noch beraten muss, sieht vor, dass in Vorständen ab einer Größe von vier Mitgliedern mindestens eine Frau - oder mindestens ein Mann - berufen werden muss. Eine Mindestbeteiligung weiblicher Führungskräfte soll es auch bei den Körperschaften öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit geben.

Qualifizierte Frauen bereicherten das Arbeits- und Wirtschaftsleben, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ergänzte, Frauen würden eine positive Ausstrahlwirkung, Vorbildfunktion und Wirkung auf die Nachwuchsförderung von Frauen haben. Beide Ministerinnen hatten sich lange für die verbindliche Quote in Vorständen eingesetzt.

"Die Zeit für freiwillige Maßnahmen ist endgültig vorbei", erklärte Vize-Kanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Es werde Schluss damit gemacht, dass die Hälfte der Bevölkerung nicht in den Vorstandsetagen großer deutscher Unternehmen repräsentiert sei, sagte er.

Die Koalition hatte sich nach langem Ringen im November auf einen Kompromiss für eine verbindliche Regelung für Vorstände geeinigt. Die Quote für Aufsichtsräte gilt seit 2016 für große börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzen. Studien zeigen, dass die Quote inzwischen erfüllt wird, während Vorstandsposten nur zu zehn bis 13 Prozent mit Frauen besetzt sind.