Berlin (epd). Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen erhalten ab 1. Januar zusätzliche Hilfen in der Corona-Krise. Mit der Gewährung von Leistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds soll eine Lücke im Netz der Corona-Hilfsmaßnahmen geschlossen werden, wie Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin sagte.
Nach einem Beschluss des Bundestages erhalten diese Sozialeinrichtungen sowie rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, zur Unterstützung in der Pandemie 100 Millionen Euro. Dazu hat das Bundessozialministerium eine Förderrichtlinie erlassen. Ab 1. Januar 2021 kann die Hilfe bei den Integrationsämtern für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 beantragt werden.
Die Zuschüsse aus dem Corona-Teilhabe-Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Erstattungsfähig sind auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind. Die Auszahlung der Liquiditätsbeihilfe soll unverzüglich nach der Bewilligung erfolgen.